<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Inflation in der Normandie</title>
	<atom:link href="https://archiv.feynsinn.org/?feed=rss2&#038;p=7014" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014</link>
	<description>Magazin für Marktberuhigung</description>
	<lastBuildDate>Wed, 04 Dec 2013 17:19:31 +0000</lastBuildDate>
		<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
		<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=3.8.41</generator>
	<item>
		<title>Von: lazarus09</title>
		<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014#comment-22425</link>
		<dc:creator><![CDATA[lazarus09]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 09:00:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://feynsinn.org/?p=7014#comment-22425</guid>
		<description><![CDATA[-&gt;landbewohner 

Da pflichte ich dir bei...

-&gt;Bakunin
&lt;I&gt;noch immer satt-rülpsenden “Mitte”, &lt;/I&gt;

besteht eigentlich nur noch aus Erben die wenigstens mietfrei sind oder Doppelverdiener/Singles die sich Familie nicht leisten können/wollen ohne abstieg in die Armut.Weil alles, Miete zahlen,Familie gründen,Lebensqualität kriegt in dem Land doch keiner ohne Sponsoring by Opa/Oma zumindest bei der Betreuung des einzigen Kindes mehr hin.

Der Rest wie gehabt ...]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>-&gt;landbewohner </p>
<p>Da pflichte ich dir bei&#8230;</p>
<p>-&gt;Bakunin<br />
<i>noch immer satt-rülpsenden “Mitte”, </i></p>
<p>besteht eigentlich nur noch aus Erben die wenigstens mietfrei sind oder Doppelverdiener/Singles die sich Familie nicht leisten können/wollen ohne abstieg in die Armut.Weil alles, Miete zahlen,Familie gründen,Lebensqualität kriegt in dem Land doch keiner ohne Sponsoring by Opa/Oma zumindest bei der Betreuung des einzigen Kindes mehr hin.</p>
<p>Der Rest wie gehabt &#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: R@iner</title>
		<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014#comment-22424</link>
		<dc:creator><![CDATA[R@iner]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 08:57:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://feynsinn.org/?p=7014#comment-22424</guid>
		<description><![CDATA[Nur so nebenbei. Ist die Sinnhaftigkeit von flatters Artikelüberschrift wirklich jedem klar hier? Die germanisch/europäische Wirtschaftsregierung will tatsächlich ein Instrument schaffen, um einzelne Euroländer zur Inflation zu zwingen. Das soll geschehen, indem (in den Ländern) ausgleichende Lohnsteigerungen ausbleiben. Die Preise steigen ja von alleine. Zuerst werden wir aber nur die anderen dazu bringen, sollen  ja schließlich unsere Exporte weiterhin neue Rekordmarkierungen setzen.
Nehmt ruhig die Nordroute. Die ist kürzer. Es könnte aber passieren, daß wir keine Lust haben, auch nur ein Rettungsboot zu schicken. Und euer Mayday und ... --- ... könnt ihr euch dann auch sparen.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nur so nebenbei. Ist die Sinnhaftigkeit von flatters Artikelüberschrift wirklich jedem klar hier? Die germanisch/europäische Wirtschaftsregierung will tatsächlich ein Instrument schaffen, um einzelne Euroländer zur Inflation zu zwingen. Das soll geschehen, indem (in den Ländern) ausgleichende Lohnsteigerungen ausbleiben. Die Preise steigen ja von alleine. Zuerst werden wir aber nur die anderen dazu bringen, sollen  ja schließlich unsere Exporte weiterhin neue Rekordmarkierungen setzen.<br />
Nehmt ruhig die Nordroute. Die ist kürzer. Es könnte aber passieren, daß wir keine Lust haben, auch nur ein Rettungsboot zu schicken. Und euer Mayday und &#8230; &#8212; &#8230; könnt ihr euch dann auch sparen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: landbewohner</title>
		<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014#comment-22423</link>
		<dc:creator><![CDATA[landbewohner]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 05:18:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://feynsinn.org/?p=7014#comment-22423</guid>
		<description><![CDATA[die fakten, nämlich daß die hartz 4 sätze in keiner weise ausreichend sind um am &quot;normalen leben&quot; teilzunehmen, ist jedem bekannt, der sich auch nur annähernd mit diesem thema befasst hat. und unseren &quot;volksvertretern&quot; muss das bekannt sein, auch wenn etliche von denen als bösartige flachköpfe bezeichnet werden dürfen.
und die grosse masse von angeblich 50%, die die regelsätze für ausreichend oder gar zu hoch hält ist nicht nur nicht informiert, sondern dumm, gehört zum systematisch verblödeten teil der bevölkerung, der ständig anzuwachsen scheint.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>die fakten, nämlich daß die hartz 4 sätze in keiner weise ausreichend sind um am &#8220;normalen leben&#8221; teilzunehmen, ist jedem bekannt, der sich auch nur annähernd mit diesem thema befasst hat. und unseren &#8220;volksvertretern&#8221; muss das bekannt sein, auch wenn etliche von denen als bösartige flachköpfe bezeichnet werden dürfen.<br />
und die grosse masse von angeblich 50%, die die regelsätze für ausreichend oder gar zu hoch hält ist nicht nur nicht informiert, sondern dumm, gehört zum systematisch verblödeten teil der bevölkerung, der ständig anzuwachsen scheint.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Bakunin</title>
		<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014#comment-22422</link>
		<dc:creator><![CDATA[Bakunin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 01:35:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://feynsinn.org/?p=7014#comment-22422</guid>
		<description><![CDATA[12.Lazarus09 meint: 
Februar 14th, 2011 at 18:39 
-&gt;Bakunin

&quot;Die Fakten sind werder neu noch unbekannt. es zeigt nur den vorsätzlichen Betrug an den Leistungsberechtigten ganz ohne Folgen für die Volkvertreter.&quot;

Diese Fakten sind keinesfalls allen in diesem Land bekannt.
Doch zu den Folgen:
Wie sollten diese auch möglich sein, wo doch diese Volksvertreter nicht Volksvertreter der vorsätzlich betrogenen Leistungsbezieher sind als vielmehr, zu allererst Volksvertreter der breiten, noch immer satt-rülpsenden &quot;Mitte&quot;, Noch-Zufriedenen?
Würde diese &quot;Mitte&quot; ihren wahrhaftigen Volksvertretern wirklich deutlich höhere Regelsätze für Arbeitslose &quot;verzeihen&quot;?
(Wahlanalysen!)]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>12.Lazarus09 meint:<br />
Februar 14th, 2011 at 18:39<br />
-&gt;Bakunin</p>
<p>&#8220;Die Fakten sind werder neu noch unbekannt. es zeigt nur den vorsätzlichen Betrug an den Leistungsberechtigten ganz ohne Folgen für die Volkvertreter.&#8221;</p>
<p>Diese Fakten sind keinesfalls allen in diesem Land bekannt.<br />
Doch zu den Folgen:<br />
Wie sollten diese auch möglich sein, wo doch diese Volksvertreter nicht Volksvertreter der vorsätzlich betrogenen Leistungsbezieher sind als vielmehr, zu allererst Volksvertreter der breiten, noch immer satt-rülpsenden &#8220;Mitte&#8221;, Noch-Zufriedenen?<br />
Würde diese &#8220;Mitte&#8221; ihren wahrhaftigen Volksvertretern wirklich deutlich höhere Regelsätze für Arbeitslose &#8220;verzeihen&#8221;?<br />
(Wahlanalysen!)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: unbequemer</title>
		<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014#comment-22421</link>
		<dc:creator><![CDATA[unbequemer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 00:47:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://feynsinn.org/?p=7014#comment-22421</guid>
		<description><![CDATA[@ Lutz - Beitrag 13 -

Meine Zahlen - dem Sozialgericht unter die Nase gehalten:

Da ich dennoch eine grundsätzliche Bedeutung erkenne, diese ergibt sich meines Erachtens aus fol-genden Berechnungen – auch wenn diese Ausführungen nicht im Bezug auf den Betrag des Heizungsstromes gehören, so doch als Beleg für die falsche Berechnung des im Regelsatz für Strom enthaltenen Betrages:


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/527 vom 15.03.1999

Wie hoch waren die Regelsätze des Bundessozialhilfegesetzes für einen alleinstehenden Haushalts-vorstand (&quot;Eckregelsatz&quot;) jeweils am 1.Juli der Jahre 1991 bis 1998 in den einzelnen Bundesländern?

Antwort = 1998 für Niedersachsen 539,- DM (umgerechnet 275,59 €)

-	Wie hoch ist -- absolut und relativ -- der Anteil für Haushaltsenergie, der aus dem Eckregelsatz finanziert werden soll? 
-	Um welche Energiemenge (Kilowattstunden) handelt es sich dabei? 

Die Regelsätze umfassen die laufenden Leistungen für Ernährung, hauswirtschaftlichen Bedarf ein-schließlich Haushaltsenergie sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Auf Ernährung entfallen rd. 50 % des Regelsatzes, auf hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Haushaltsenergie rd. 15 % und die restlichen 35 % auf persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Nach dem Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge von 1989 zum neuen Bedarfsbemessungssystem für die Regelsätze (Einführung des Statistikmodells) ist auf der Grund-lage der Haushaltskundenbefragung 1986 des VDEW (Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e. V.) ein Verbrauch von 148 kWh für Haushaltsenergie (ohne Heizkosten) berücksichtigt.

Es kann berechnet werden, wie viel im Jahr 1998 ein Stromverbrauch von 1.776 kWh kostete. Hier habe ich in meinen Unterlagen aus dem Jahr folgende Werte: Grundpreis 66,- DM und pro kWh = -,22 DM. Die Berechnung ergibt: (1.776 kWh * -,22 DM) 290,72 DM + Grundpreis 66,- DM = 456,72 DM + 15 % Mehrwertsteuer 68,51 DM = 525,23 DM (268,55 €) im Jahr, 43,77 DM (22,37 €) pro Monat

Der Anteil vom Regelsatz in Höhe von 539,- DM beträgt 8,12 % nur für die Haushaltsenergie, denn Heizkosten sind darin nicht enthalten. Diese wurden damals zusätzlich in voller Höhe übernommen, wenn sie angemessen waren. Es erfolgte kein Abzug für eine Warmwasserbereitung. Auch wurde kein Thermenstrom gesondert übernommen, der ist dann in dem berechneten Bedarf von 148 kWh monatlich enthalten gewesen. 

Der Regelsatz 1998 in Höhe von 539,-- DM entspricht 275,59 €. Es war im Regelsatz für den Strom somit ein höherer Betrag (22,37 €) enthalten, als ab 1.1.2005 im ALG-2 zur Verfügung steht. 

Nun habe ich die Inflationsrate von 1998 bis 2005 ermittelt, das ergab eine Steigerung von 11,1%.

Jahr	%	Basis
1997		100
1998	 1,-	101,---
1999	 -,6	101,606
2000	 1,4	103,028
2001	 1,9	104,986
2002	 1,5	106.560
2003	 1,-	107,626
2004	 1,7	109,456
2005	 1,5	111,097

Steigerung der Energiepreise:

Jahr	     Grundpreis		pro kWh
1998          66,- DM 		-,22 DM
umgerechnet   33,75 €    	-,1124 €
2005          43,10 €  + 27,7%  -,1406 €  + 25,1 % 

Im Jahr 2005 kostete im Vergleich mit 1998 die gleiche Strommenge von 1.776 kWh:

1998 =  268,55 €
2005 =  339,66 €  (43,10 € + 249,71 € + 16 % MWST 46,85 €) 

Eine Steigerung um 26,5 % bei gleicher Strommenge.

Für 2005 waren im Regelsatz aber nur (12 * 14,24 €)  (20,74 € - 6,50 € tatsächlicher Abzug für Warmwasser in meiner Stadt) 170,88 € enthalten. Weniger als in der Sozialhilfe 1998! Notwendig wären aber pro Monat (339,66 € / 12) 28,31 € gewesen. (Mein Abschlag damals = 26,- €)

Wenn ich nun wie 1998 die Position für Haushaltsenergie mit 8,12 % ansetze, wäre die Regelleistung mit 353,88 € plus 16 % Ansparleistung 56,62 € = 411,- € (gerundet) notwendig gewesen. Es wurde aber nur ein Betrag von 297,- € plus 16 % 47,52 €  = 345,- € (gerundet) durch willkürliche Abzugsbe-träge errechnet. Die Abzüge „ins Blaue hinein“ wurden ja als verfassungswidrig erkannt.

Durch diese Berechnung war der Betrag für die Haushaltsenergie nicht mehr im vollen Umfang in der Regelleistung enthalten. 

Ich überspringe mit meiner Berechnung den Zeitraum bis Ende 2009:

Jetzt habe ich die Inflationsrate von 2005 bis 2009 ermittelt, das ergab eine Steigerung von 9,5 %.

Jahr	%	Basis
2005		100
2006	1,6	101,6
2007	2,3	103,9368
2008	3,1	107,1588
2009	2,2	109.5163 (Inflationsrate für 2009 geschätzt)

Steigerung der Energiepreise:

Jahr	Grundpreis		pro kWh
2005     43,10 €  		-,1406 €   
2009     60,- €	   + 39,2 %	-,194 €    + 38 %

Im Jahr 2009 kostete im Vergleich mit 2005 die gleiche Strommenge von 1.776 kWh:

2005 =  339,66 € (43,10 € + 249,71 € + 16 % MWST 46,85 €)
2009 =	483,40 € (60,- € + 344,54 € + 19 % MWST 76,86 €)

Eine Steigerung um 42,3 % bei gleicher Strommenge.

Für diesen Zeitraum waren im Regelsatz aber nur (6 * 14,46 € (21,09 € – 6,63 € Abzug) + 6 * 14,78 € (21,57 € – 6,79 € Abzug) = 175,44 € enthalten

Wenn ich nun wie 1998 die Position für Haushaltsenergie mit 8,12 % ansetze, wäre die Regelleistung mit 496,06 € plus 16 % Ansparleistung 79,37 € = 575,- € (gerundet) notwendig gewesen.

Wenn ich die Steigerung von 1998 mit 268,55 € bis 2009 mit 483,40 € berechne, ist das eine Steige-rung der Strompreise um 80 % – die allgemeine Preissteigerung lag bei 21,7 %. 

Monatlicher Satz 1998 = 275,59 € + 16 % (44,10) = 319,69 €  / 2009 = 351.- € / Steigerung 9,8 % 

Die seit Einführung des ALG-2 vorgenommene Anpassung wurde ja auch vom Bundesverfassungsge-richt als verfassungswidrig erkannt.

Eine Anpassung die nicht an die Preisentwicklung ausgerichtet ist, führt bei Preissteigerungen eben zur Unterdeckung des Existenzminimum.

Diese von mir vorgenommenen Berechnungen zur fehlenden Bedarfsdeckung im Regelsatz belegen, das doch eine Unterdeckung besteht. Sie ist evident.

Soweit zu der Aussage des LSG Niedersachsen-Bremen, es sei keine grundsätzliche Bedeutung mehr erkennbar. 

Zurück zur Klage auf Übernahme des von mir errechneten Betrages für den Betrieb der Therme. 

Die Aufwendungen für die Kosten des Betriebsstroms einer Heizungsanlage unterfallen § 2 BetrKV. Sie erfüllen damit die Grundvoraussetzung, um als Kosten der Unterkunft nach dem SGB II bewertet zu werden 

Es geht in meiner Klage nur noch um die Höhe des ANGEMESSENEN Verbrauchs. 

Wenn ich also in der Zeit, in der meine Heizung nicht läuft, einen täglichen Gasverbrauch von -,282 m³ gemessen habe, ich aber tatsächlich im Sommer mehr Gas verbrauche, da ich dann auch an man-chen Tagen sowohl morgens als auch abends dusche, im Winter dagegen nicht täglich, ich diesen täglichen Wert aber trotzdem auf einen Jahresverbrauch hochrechne, so erhalte ich wie in der von mir erstellten Abrechnung einen Gasverbrauch zum Zwecke der Heizung der es ermöglicht die Laufzeit der Therme im Volllastbetrieb zu berechnen. 

Auch wenn dieser errechnete Zeitrum von 894 Stunden nicht die berücksichtigte Laufzeit von 2.400 Stunden erreicht, die von der Arge angesetzt wurden, (2400*110Watt/12Monate) was rechnerisch einen unterstellten monatlichen Stromverbrauch von nur 22 kWh ergibt, so ist diese Berechnung nicht deshalb „richtiger“, weil sie von vermeintlichen Durchschnittswerten ausgeht. Das Gesetz besagt, die tatsächlichen Kosten müssten übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Das müsste die Arge beweisen. Eine Behauptung reicht nicht aus. Denn in keiner Weise wird die Lage der Wohnung, die Wärmedämmung, besser fehlende Dämmung durch die Fenster, die laut dem Vermieter noch in diesem Jahr 2010 erneuert werden sollen, meines Erachtens, um die für eine Vermietung notwendi-gen besseren Energiepässe für die Wohnungen vorlegen zu können, all diese Fakten die den Gas- und somit auch den Stromverbrauch beeinflussen, wurden nicht berücksichtigt.

Nun kann das Sozialgericht nicht den Vermieter verurteilen, einen Stromzähler einzubauen, um diesen genau zu ermitteln, auch kann das Gericht vermutlich nicht die Vorlage des Energiepasses durch den Vermieter erreichen. Dies wäre aber notwendig, um zu prüfen, in wie weit mein Verbrauch unange-messen wäre. 

Zur Therme, das erhitzte Wasser wird nach der Brennphase noch 5 Minuten mit der Pumpenleistung durch die Heizungsrohre gedrückt. In dieser Zeit erkaltet das Wasser, auch wegen der schlechten Isolierung, wobei es ausreicht, mit der Hand unter die Fensterbänke zu gehen und die von draußen eindringende Kaltluft zu spüren, es ist eben kaum eine Isolierung der Außenwände vorhanden, springt die Therme oft schon innerhalb dieser Nachlaufzeit erneut an. Selbst in der von mir berücksichtigten Zeitspanne der Nachtruhe, in der die Therme heruntergedreht wird, springt sie an und auch dann erfolgt der Stromverbrauch der Pumpennachlaufzeit. Dieses alles kann auch ich nicht auf den kWh genau berechnen. 

Ich bleibe aber bei meiner Ansicht, dass meine Berechnungen näher an der Realität meines Strom-verbrauches der Therme liegt, als die Durchschnittswerte die von der Arge angesetzt wurden, selbst wenn diese um 20 % erhöht wurden.

Mein monatlicher Strombedarf zum Betrieb der Therme liegt eher bei 30 kWh als bei den bewilligten 22 kWh der Arge. 

30.09.2009 = 1.421,798  
17.03.2010 = 2.514,000 Zähleraustausch	1.092,202 qm in 169 Tagen = 6,463 qm Tag 
15.05.2010 =    195,836 letztmaliges heizen	   195,836 qm in   59 Tagen = 3,320 qm Tag
31.08.2010 =    233,837 			     37,974 qm in 108 Tagen = 0,352 qm Tag

bereits vorher war es gelegentlich erforderlich zu heizen. Ab 01.09.2010 dann fast täglich. Das bewirkt die Abweichung vom bisherigen Durchschnitt von -,282 qm für die Warmwasserbereitung. 

10.09.2010 =    267,000 Zählerablesung SWD	     33,163 qm in   10 Tagen = 3,316 qm Tag

Diese Verbrauchswerte zeigen erneut auf, dass ich ohne den Betrieb der Heizung ca. 128 qm Gas im Jahr verbrauchen würde. Bei einem Stundenverbrauch von 1,1 qm entspricht das einer Thermenlaufzeit von 116 Stunden je 110 Watt ca. 13 kWh Strom. Bei einem Strompreis von -,24 € wären es etwas über 3,- € an Stromkosten für meine Warmwasserzubereitung im Jahr. Dabei ist das Warmwasser während der Heizperiode ein Nebenprodukt, während ich im Sommer meine Therme nur dann einschalte, wenn ich warmes Wasser benötige.

Mein Gasverbrauch in Höhe von 1.366 qm für die Abrechnungsperiode vom 05.09.2009 bis zum 10.09.2010 vermindert um den Betrag von 128 qm, der rechnerisch auf die Warmwasserzubereitung fällt, somit 1.238 qm zum Zwecke der Heizung verbraucht wurde, ermöglicht wieder den dafür notwendigen Stromverbrauch zu berechnen. 

Die Heizperiode, die vom 1.10.2009 bis zum 15.05.2010 erforderlich war, umfasst 228 Tage. Während dieser Zeit lief meine Therme zum Zweck der Heizung 5.472 Stunden.

Kulanterweise rechne ich die Laufzeit ab, die angeblich in dem Zeitraum zur Warmwasserbereitung erforderlich ist. Von den 116 Stunden entfallen aufgerundet 73 Stunden in die Heizperiode.

Verbleiben 5.399 Stunden für den reinen Heizungsbetrieb. Mindestverbrauch 2 Watt (Elektronik) = 10,798 kWh Strom.

Die Therme lief 1.125 Stunden (1.238 qm / 1,1 qm Stunde) unter Volllast (110 Watt) = 123,75 kWh Stromverbrauch.  

2.678 Stunden Pumpennachlaufzeit (95 Watt) = 254,41 kWh Strom

Zusammen komme ich somit auf einen Stromverbrauch von 388,958 kWh für den Zweck des Heizungsbetriebes in der abgelaufenen Heizperiode.

Umgerechnet auf einen Monat 32 kWh. Bei einem Strompreis von derzeit -,26 € Brutto sind das Kos-ten in Höhe von 8,32 €.

Der von der Arge anerkannte Stromverbrauch von 22 kWh im Monat ist nicht ausreichend. 

Dem entgegen stehen die Aussagen vieler Gerätehersteller, zum Betrieb der Therme würde pro Jahr ein Stromverbrauch von 220 kWh ausreichen, der auch von der Arge vorgetragen wird. Pro Monat 18,3 kWh. Meine Berechnung zeigt, dass auch ein von der Arge geschätzter und bisher anerkannter Verbrauch von 22 kWh nicht ausreichend ist. 

Wenn ich diesen Verbrauch als Grundlage zur durchschnittlichen Warmwasserbereitung ansetze, entfallen auf die Warmwasserbereitung 110,696 qm Gas. Bei einem Verbrauch von 1,1 qm Gas pro Stunde, ein Wert der in der Aufstellung von Vaillant nicht enthalten ist, den ich aber in einer entsprechenden Beschreibung im Internet gefunden habe, waren demnach 92,25 Stunden, somit 5.515 Minuten bei einem Verbrauch von 110 Watt pro Stunde, 10,1475 kWh Strom erforderlich. Nach der Schätzung von Vaillant müsste ich 33 kWh verbrauchen. Schon das belegt, dass die Schätzung an sich nicht dem tatsächlichen Verhältnissen entspricht. 

Im Fall des Warmwasserbedarfs liegen die Aussage also bei dem dreifachen meines erechneten Verbrauchs, im Fall des Heizbetriebes liegt sie 43 % unter dem von mir berechneten Bedarf. In einem Fall wird der Verbrauch &quot;kleingeschätzt&quot;, im anderen Fall übertrieben dargestellt. Das verwundert mich schon sehr. 

Für mich erweckt das den Eindruck, das einem Käufer der Therme, der sich ein Bild von den vermeint-lichen Energiekosten zum Zweck der Heizung machen möchte, dadurch getäuscht wird, so wie die Autohersteller auch den Spritverbrauch niedrig anpreisen. Und wer macht sich schon die Mühe das genau zu ermitteln, wie ich es mit meinen Ablesungen und Berechnungen versuche. Autofahrer können ihren Spritverbrauch einfacher prüfen und die Falschangaben der Hersteller als das erkennen, was sie sind. 

Weiterhin halte ich es für einfacher, die Kosten der Haushaltsenergie so zu berechnen, dass die Kosten des Gas- und Stromverbrauches im Rahmen eines angemessenen Verbrauchs übernommen werden müssten. Bei Strom wären das pro Monat, wie im Schreiben vom 03.03.2010 angegeben, 148 kWh wie die Bundesregierung in ihrer Drucksache aussagte. Die Unterkunftskosten, im Rahmend er Produkttheorie, wären dann angemessen, wenn die Miete, die Nebenkosten, die des Stroms und des Gas nicht diesen Betrag übersteigen. Erst dann könnte von einem unangemessenen Verbrauch ausgegangen werden.

(das sind meine Argumente die inzwischen dem SG vorliegen - nun erwarte ich das Urteil in Kürze (Klage eingereicht am 01.10.2009) Mit folgender Argumentation:

Nachdem vom Sozialgericht O. am 17.04.2009 meine Klage auf Übernahme der Stromkosten, die den im Regelsatz enthaltenen Betrag übersteigen, abgewiesen wurde, stellte ich nach Erhalt meiner Jahresabrechnung mit Schreiben vom 14.05.2009 einen Antrag auf Übernahme der Stromkosten für den Betrieb der Gastherme für die Zeit vom 01.03.2005 bis zum 30.04.2009 in Höhe von 329,15 €. 

Dieser Rechtsanspruch auf die Zahlung der Stromkosten für den Betrieb der Heizung war mir schon vorher bekannt, ich hatte wegen der laufenden Klage darauf verzichtet einen derartigen Antrag zu stellen. 

Mit Schreiben vom 28.05.2009 teilte mir Herr G. mit, dass die von mir beantragte Leistung mit der Regelleistung abgegolten sei. Eine klare Fehlentscheidung, ohne das Er die rechtliche Lage überprüft haben kann, denn dann hätte dem Antrag entsprochen werden müssen. 

Da ich die Ablehnung meines Antrages mit einer rechtlich falschen Begründung als fehlerhafte Bera-tungs- und Auskunftsverpflichtung nach SGB I §§ 14 und 15 angesehen habe, schrieb ich eine Beschwerde an die Bundesanstalt für Arbeit. Gleichzeitig legte ich am 02.06.2009 Widerspruch gehen die Ablehnung ein. Hier führte ich das Urteil S 45 AS 2039/06 des SG Hannover vom 27.07.2007 an. Dieses Urteil, das mir bekannt war, und der Arge bekannt sein müsste, hatte mich zum Antrag auf die Übernahme der Stromkosten für den Betrieb der Therme bewegt.

Mit Schreiben vom 08.06.2009 teilte mir die Bundesagentur für Arbeit mit, dass sie meine Beschwerde an die Arge D. weitergeleitet haben. Mit Schreiben der Arge D. vom 19.06.2009 wurde meine Beschwerde zurückgewiesen, da kein erkennbares dienstliches Fehlverhalten vorläge. 

In meinem Antwortschreiben vom 21.06.2009 teilte ich der Arge meine Verwunderung über diese Beurteilung mit. Ich stellte die Frage, ob die Arge D. nicht in der Lage oder Willens sei, die Verpflichtung aus dem SGB I §§ 14 und 15 zu erfüllen.

Mit Schreiben vom 17.08.2009 wurde mir, auf meinen Widerspruch vom 02.06.2009 hin, die Übernahme der Stromkosten zugesagt. Ich wurde aufgefordert Durchschnittsverbrauchswerte vorzulegen. 

In meiner Antwort vom 27.08.2009 habe ich erklärt, dass keine Durchschnittswerte, sondern, nach SGB II § 22, die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind, zu übernehmen seien.  Ich sei der Ansicht, meine Berechnung belege meine tatsächlichen Aufwendungen.

Mit Schreiben vom 06.09.2009 habe ich an mein Schreiben vom 21.06.2009 erinnert, da ich noch keine Antwort erhalten hatte, ob mein Einwand nun eine andere Sichtweise meiner Beschwerde bewirkt habe. 

Mit Schreiben vom 09.09.2009 wurde von der Arge 224,82 € als Erstattung für den von mir beantragten Zeitraum bewilligt und überwiesen. Ich wurde aufgefordert meinen Widerspruch zurückzunehmen.

Mit Schreiben vom 14.09.2009 habe ich meine Forderung aus meinem Widerspruch vom 02.06.2009 aufrecht erhalten, da nur ein Teilbetrag erstattet wurde und auch nicht für die Zukunft, wie in anderen Fällen bereits geurteilt, eine Pauschale für die Stromkosten der Therme angeboten worden war. Mir ist bekannt, dass als Pauschale schon ein Betrag von 5,- € pro Monat festgelegt worden ist und die mir erstattete Summe in Höhe von 224,82 € für nun 54 Monate noch nicht einmal den Betrag von 270,- € entspricht, der bei einer Pauschalierung zu erstatten sei.

Mit Schreiben vom 15.09.2009 kam eine Antwort von Herrn J. auf meine Nachfrage in Bezug auf meine Beschwerde. Er hatte zwar vollstes Verständnis für meiner Kritik, wies sie aber erneut zurück und erklärte, es sei zwar bedauerlich das ein rechtlicher Sachverhalt nicht vollkommen richtig bewertet worden sei, es läge aber kein dienstliches Fehlverhalten vor. Dagegen halte ich noch immer die Bearbeitung als Verstoß gegen SGB I §§ 14 und 15. Denn es wurde eine berechtigte Forderungen nicht anerkannt. Nicht jeder Antragsteller legt gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch ein. Diesen Menschen wird somit eine Leistung vorenthalten. Und viele wissen nicht, dass sie einen derartigen Anspruch haben, weil sie nicht in dieser Hinsicht informiert und beraten werden. 

Mit Schreiben vom 24.09.2009 wird mit dem Widerspruchsbescheid W NUMMER/09 der Arge mein Wider-spruch nach Erlass des Änderungsbescheides vom 09.09.2009 als unbegründet zurückgewiesen.

Dagegen erhebe ich Klage!

(leider ohne Anwalt, dem der Arbeitsaufwand zu hoch ist. Ein Anwalt, der von einem gewissen Forum empfohlen wird!)]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Lutz &#8211; Beitrag 13 -</p>
<p>Meine Zahlen &#8211; dem Sozialgericht unter die Nase gehalten:</p>
<p>Da ich dennoch eine grundsätzliche Bedeutung erkenne, diese ergibt sich meines Erachtens aus fol-genden Berechnungen – auch wenn diese Ausführungen nicht im Bezug auf den Betrag des Heizungsstromes gehören, so doch als Beleg für die falsche Berechnung des im Regelsatz für Strom enthaltenen Betrages:</p>
<p>Deutscher Bundestag: Drucksache 14/527 vom 15.03.1999</p>
<p>Wie hoch waren die Regelsätze des Bundessozialhilfegesetzes für einen alleinstehenden Haushalts-vorstand (&#8220;Eckregelsatz&#8221;) jeweils am 1.Juli der Jahre 1991 bis 1998 in den einzelnen Bundesländern?</p>
<p>Antwort = 1998 für Niedersachsen 539,- DM (umgerechnet 275,59 €)</p>
<p>-	Wie hoch ist &#8212; absolut und relativ &#8212; der Anteil für Haushaltsenergie, der aus dem Eckregelsatz finanziert werden soll?<br />
-	Um welche Energiemenge (Kilowattstunden) handelt es sich dabei? </p>
<p>Die Regelsätze umfassen die laufenden Leistungen für Ernährung, hauswirtschaftlichen Bedarf ein-schließlich Haushaltsenergie sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Auf Ernährung entfallen rd. 50 % des Regelsatzes, auf hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Haushaltsenergie rd. 15 % und die restlichen 35 % auf persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.</p>
<p>Nach dem Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge von 1989 zum neuen Bedarfsbemessungssystem für die Regelsätze (Einführung des Statistikmodells) ist auf der Grund-lage der Haushaltskundenbefragung 1986 des VDEW (Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e. V.) ein Verbrauch von 148 kWh für Haushaltsenergie (ohne Heizkosten) berücksichtigt.</p>
<p>Es kann berechnet werden, wie viel im Jahr 1998 ein Stromverbrauch von 1.776 kWh kostete. Hier habe ich in meinen Unterlagen aus dem Jahr folgende Werte: Grundpreis 66,- DM und pro kWh = -,22 DM. Die Berechnung ergibt: (1.776 kWh * -,22 DM) 290,72 DM + Grundpreis 66,- DM = 456,72 DM + 15 % Mehrwertsteuer 68,51 DM = 525,23 DM (268,55 €) im Jahr, 43,77 DM (22,37 €) pro Monat</p>
<p>Der Anteil vom Regelsatz in Höhe von 539,- DM beträgt 8,12 % nur für die Haushaltsenergie, denn Heizkosten sind darin nicht enthalten. Diese wurden damals zusätzlich in voller Höhe übernommen, wenn sie angemessen waren. Es erfolgte kein Abzug für eine Warmwasserbereitung. Auch wurde kein Thermenstrom gesondert übernommen, der ist dann in dem berechneten Bedarf von 148 kWh monatlich enthalten gewesen. </p>
<p>Der Regelsatz 1998 in Höhe von 539,&#8211; DM entspricht 275,59 €. Es war im Regelsatz für den Strom somit ein höherer Betrag (22,37 €) enthalten, als ab 1.1.2005 im ALG-2 zur Verfügung steht. </p>
<p>Nun habe ich die Inflationsrate von 1998 bis 2005 ermittelt, das ergab eine Steigerung von 11,1%.</p>
<p>Jahr	%	Basis<br />
1997		100<br />
1998	 1,-	101,&#8212;<br />
1999	 -,6	101,606<br />
2000	 1,4	103,028<br />
2001	 1,9	104,986<br />
2002	 1,5	106.560<br />
2003	 1,-	107,626<br />
2004	 1,7	109,456<br />
2005	 1,5	111,097</p>
<p>Steigerung der Energiepreise:</p>
<p>Jahr	     Grundpreis		pro kWh<br />
1998          66,- DM 		-,22 DM<br />
umgerechnet   33,75 €    	-,1124 €<br />
2005          43,10 €  + 27,7%  -,1406 €  + 25,1 % </p>
<p>Im Jahr 2005 kostete im Vergleich mit 1998 die gleiche Strommenge von 1.776 kWh:</p>
<p>1998 =  268,55 €<br />
2005 =  339,66 €  (43,10 € + 249,71 € + 16 % MWST 46,85 €) </p>
<p>Eine Steigerung um 26,5 % bei gleicher Strommenge.</p>
<p>Für 2005 waren im Regelsatz aber nur (12 * 14,24 €)  (20,74 € &#8211; 6,50 € tatsächlicher Abzug für Warmwasser in meiner Stadt) 170,88 € enthalten. Weniger als in der Sozialhilfe 1998! Notwendig wären aber pro Monat (339,66 € / 12) 28,31 € gewesen. (Mein Abschlag damals = 26,- €)</p>
<p>Wenn ich nun wie 1998 die Position für Haushaltsenergie mit 8,12 % ansetze, wäre die Regelleistung mit 353,88 € plus 16 % Ansparleistung 56,62 € = 411,- € (gerundet) notwendig gewesen. Es wurde aber nur ein Betrag von 297,- € plus 16 % 47,52 €  = 345,- € (gerundet) durch willkürliche Abzugsbe-träge errechnet. Die Abzüge „ins Blaue hinein“ wurden ja als verfassungswidrig erkannt.</p>
<p>Durch diese Berechnung war der Betrag für die Haushaltsenergie nicht mehr im vollen Umfang in der Regelleistung enthalten. </p>
<p>Ich überspringe mit meiner Berechnung den Zeitraum bis Ende 2009:</p>
<p>Jetzt habe ich die Inflationsrate von 2005 bis 2009 ermittelt, das ergab eine Steigerung von 9,5 %.</p>
<p>Jahr	%	Basis<br />
2005		100<br />
2006	1,6	101,6<br />
2007	2,3	103,9368<br />
2008	3,1	107,1588<br />
2009	2,2	109.5163 (Inflationsrate für 2009 geschätzt)</p>
<p>Steigerung der Energiepreise:</p>
<p>Jahr	Grundpreis		pro kWh<br />
2005     43,10 €  		-,1406 €<br />
2009     60,- €	   + 39,2 %	-,194 €    + 38 %</p>
<p>Im Jahr 2009 kostete im Vergleich mit 2005 die gleiche Strommenge von 1.776 kWh:</p>
<p>2005 =  339,66 € (43,10 € + 249,71 € + 16 % MWST 46,85 €)<br />
2009 =	483,40 € (60,- € + 344,54 € + 19 % MWST 76,86 €)</p>
<p>Eine Steigerung um 42,3 % bei gleicher Strommenge.</p>
<p>Für diesen Zeitraum waren im Regelsatz aber nur (6 * 14,46 € (21,09 € – 6,63 € Abzug) + 6 * 14,78 € (21,57 € – 6,79 € Abzug) = 175,44 € enthalten</p>
<p>Wenn ich nun wie 1998 die Position für Haushaltsenergie mit 8,12 % ansetze, wäre die Regelleistung mit 496,06 € plus 16 % Ansparleistung 79,37 € = 575,- € (gerundet) notwendig gewesen.</p>
<p>Wenn ich die Steigerung von 1998 mit 268,55 € bis 2009 mit 483,40 € berechne, ist das eine Steige-rung der Strompreise um 80 % – die allgemeine Preissteigerung lag bei 21,7 %. </p>
<p>Monatlicher Satz 1998 = 275,59 € + 16 % (44,10) = 319,69 €  / 2009 = 351.- € / Steigerung 9,8 % </p>
<p>Die seit Einführung des ALG-2 vorgenommene Anpassung wurde ja auch vom Bundesverfassungsge-richt als verfassungswidrig erkannt.</p>
<p>Eine Anpassung die nicht an die Preisentwicklung ausgerichtet ist, führt bei Preissteigerungen eben zur Unterdeckung des Existenzminimum.</p>
<p>Diese von mir vorgenommenen Berechnungen zur fehlenden Bedarfsdeckung im Regelsatz belegen, das doch eine Unterdeckung besteht. Sie ist evident.</p>
<p>Soweit zu der Aussage des LSG Niedersachsen-Bremen, es sei keine grundsätzliche Bedeutung mehr erkennbar. </p>
<p>Zurück zur Klage auf Übernahme des von mir errechneten Betrages für den Betrieb der Therme. </p>
<p>Die Aufwendungen für die Kosten des Betriebsstroms einer Heizungsanlage unterfallen § 2 BetrKV. Sie erfüllen damit die Grundvoraussetzung, um als Kosten der Unterkunft nach dem SGB II bewertet zu werden </p>
<p>Es geht in meiner Klage nur noch um die Höhe des ANGEMESSENEN Verbrauchs. </p>
<p>Wenn ich also in der Zeit, in der meine Heizung nicht läuft, einen täglichen Gasverbrauch von -,282 m³ gemessen habe, ich aber tatsächlich im Sommer mehr Gas verbrauche, da ich dann auch an man-chen Tagen sowohl morgens als auch abends dusche, im Winter dagegen nicht täglich, ich diesen täglichen Wert aber trotzdem auf einen Jahresverbrauch hochrechne, so erhalte ich wie in der von mir erstellten Abrechnung einen Gasverbrauch zum Zwecke der Heizung der es ermöglicht die Laufzeit der Therme im Volllastbetrieb zu berechnen. </p>
<p>Auch wenn dieser errechnete Zeitrum von 894 Stunden nicht die berücksichtigte Laufzeit von 2.400 Stunden erreicht, die von der Arge angesetzt wurden, (2400*110Watt/12Monate) was rechnerisch einen unterstellten monatlichen Stromverbrauch von nur 22 kWh ergibt, so ist diese Berechnung nicht deshalb „richtiger“, weil sie von vermeintlichen Durchschnittswerten ausgeht. Das Gesetz besagt, die tatsächlichen Kosten müssten übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Das müsste die Arge beweisen. Eine Behauptung reicht nicht aus. Denn in keiner Weise wird die Lage der Wohnung, die Wärmedämmung, besser fehlende Dämmung durch die Fenster, die laut dem Vermieter noch in diesem Jahr 2010 erneuert werden sollen, meines Erachtens, um die für eine Vermietung notwendi-gen besseren Energiepässe für die Wohnungen vorlegen zu können, all diese Fakten die den Gas- und somit auch den Stromverbrauch beeinflussen, wurden nicht berücksichtigt.</p>
<p>Nun kann das Sozialgericht nicht den Vermieter verurteilen, einen Stromzähler einzubauen, um diesen genau zu ermitteln, auch kann das Gericht vermutlich nicht die Vorlage des Energiepasses durch den Vermieter erreichen. Dies wäre aber notwendig, um zu prüfen, in wie weit mein Verbrauch unange-messen wäre. </p>
<p>Zur Therme, das erhitzte Wasser wird nach der Brennphase noch 5 Minuten mit der Pumpenleistung durch die Heizungsrohre gedrückt. In dieser Zeit erkaltet das Wasser, auch wegen der schlechten Isolierung, wobei es ausreicht, mit der Hand unter die Fensterbänke zu gehen und die von draußen eindringende Kaltluft zu spüren, es ist eben kaum eine Isolierung der Außenwände vorhanden, springt die Therme oft schon innerhalb dieser Nachlaufzeit erneut an. Selbst in der von mir berücksichtigten Zeitspanne der Nachtruhe, in der die Therme heruntergedreht wird, springt sie an und auch dann erfolgt der Stromverbrauch der Pumpennachlaufzeit. Dieses alles kann auch ich nicht auf den kWh genau berechnen. </p>
<p>Ich bleibe aber bei meiner Ansicht, dass meine Berechnungen näher an der Realität meines Strom-verbrauches der Therme liegt, als die Durchschnittswerte die von der Arge angesetzt wurden, selbst wenn diese um 20 % erhöht wurden.</p>
<p>Mein monatlicher Strombedarf zum Betrieb der Therme liegt eher bei 30 kWh als bei den bewilligten 22 kWh der Arge. </p>
<p>30.09.2009 = 1.421,798<br />
17.03.2010 = 2.514,000 Zähleraustausch	1.092,202 qm in 169 Tagen = 6,463 qm Tag<br />
15.05.2010 =    195,836 letztmaliges heizen	   195,836 qm in   59 Tagen = 3,320 qm Tag<br />
31.08.2010 =    233,837 			     37,974 qm in 108 Tagen = 0,352 qm Tag</p>
<p>bereits vorher war es gelegentlich erforderlich zu heizen. Ab 01.09.2010 dann fast täglich. Das bewirkt die Abweichung vom bisherigen Durchschnitt von -,282 qm für die Warmwasserbereitung. </p>
<p>10.09.2010 =    267,000 Zählerablesung SWD	     33,163 qm in   10 Tagen = 3,316 qm Tag</p>
<p>Diese Verbrauchswerte zeigen erneut auf, dass ich ohne den Betrieb der Heizung ca. 128 qm Gas im Jahr verbrauchen würde. Bei einem Stundenverbrauch von 1,1 qm entspricht das einer Thermenlaufzeit von 116 Stunden je 110 Watt ca. 13 kWh Strom. Bei einem Strompreis von -,24 € wären es etwas über 3,- € an Stromkosten für meine Warmwasserzubereitung im Jahr. Dabei ist das Warmwasser während der Heizperiode ein Nebenprodukt, während ich im Sommer meine Therme nur dann einschalte, wenn ich warmes Wasser benötige.</p>
<p>Mein Gasverbrauch in Höhe von 1.366 qm für die Abrechnungsperiode vom 05.09.2009 bis zum 10.09.2010 vermindert um den Betrag von 128 qm, der rechnerisch auf die Warmwasserzubereitung fällt, somit 1.238 qm zum Zwecke der Heizung verbraucht wurde, ermöglicht wieder den dafür notwendigen Stromverbrauch zu berechnen. </p>
<p>Die Heizperiode, die vom 1.10.2009 bis zum 15.05.2010 erforderlich war, umfasst 228 Tage. Während dieser Zeit lief meine Therme zum Zweck der Heizung 5.472 Stunden.</p>
<p>Kulanterweise rechne ich die Laufzeit ab, die angeblich in dem Zeitraum zur Warmwasserbereitung erforderlich ist. Von den 116 Stunden entfallen aufgerundet 73 Stunden in die Heizperiode.</p>
<p>Verbleiben 5.399 Stunden für den reinen Heizungsbetrieb. Mindestverbrauch 2 Watt (Elektronik) = 10,798 kWh Strom.</p>
<p>Die Therme lief 1.125 Stunden (1.238 qm / 1,1 qm Stunde) unter Volllast (110 Watt) = 123,75 kWh Stromverbrauch.  </p>
<p>2.678 Stunden Pumpennachlaufzeit (95 Watt) = 254,41 kWh Strom</p>
<p>Zusammen komme ich somit auf einen Stromverbrauch von 388,958 kWh für den Zweck des Heizungsbetriebes in der abgelaufenen Heizperiode.</p>
<p>Umgerechnet auf einen Monat 32 kWh. Bei einem Strompreis von derzeit -,26 € Brutto sind das Kos-ten in Höhe von 8,32 €.</p>
<p>Der von der Arge anerkannte Stromverbrauch von 22 kWh im Monat ist nicht ausreichend. </p>
<p>Dem entgegen stehen die Aussagen vieler Gerätehersteller, zum Betrieb der Therme würde pro Jahr ein Stromverbrauch von 220 kWh ausreichen, der auch von der Arge vorgetragen wird. Pro Monat 18,3 kWh. Meine Berechnung zeigt, dass auch ein von der Arge geschätzter und bisher anerkannter Verbrauch von 22 kWh nicht ausreichend ist. </p>
<p>Wenn ich diesen Verbrauch als Grundlage zur durchschnittlichen Warmwasserbereitung ansetze, entfallen auf die Warmwasserbereitung 110,696 qm Gas. Bei einem Verbrauch von 1,1 qm Gas pro Stunde, ein Wert der in der Aufstellung von Vaillant nicht enthalten ist, den ich aber in einer entsprechenden Beschreibung im Internet gefunden habe, waren demnach 92,25 Stunden, somit 5.515 Minuten bei einem Verbrauch von 110 Watt pro Stunde, 10,1475 kWh Strom erforderlich. Nach der Schätzung von Vaillant müsste ich 33 kWh verbrauchen. Schon das belegt, dass die Schätzung an sich nicht dem tatsächlichen Verhältnissen entspricht. </p>
<p>Im Fall des Warmwasserbedarfs liegen die Aussage also bei dem dreifachen meines erechneten Verbrauchs, im Fall des Heizbetriebes liegt sie 43 % unter dem von mir berechneten Bedarf. In einem Fall wird der Verbrauch &#8220;kleingeschätzt&#8221;, im anderen Fall übertrieben dargestellt. Das verwundert mich schon sehr. </p>
<p>Für mich erweckt das den Eindruck, das einem Käufer der Therme, der sich ein Bild von den vermeint-lichen Energiekosten zum Zweck der Heizung machen möchte, dadurch getäuscht wird, so wie die Autohersteller auch den Spritverbrauch niedrig anpreisen. Und wer macht sich schon die Mühe das genau zu ermitteln, wie ich es mit meinen Ablesungen und Berechnungen versuche. Autofahrer können ihren Spritverbrauch einfacher prüfen und die Falschangaben der Hersteller als das erkennen, was sie sind. </p>
<p>Weiterhin halte ich es für einfacher, die Kosten der Haushaltsenergie so zu berechnen, dass die Kosten des Gas- und Stromverbrauches im Rahmen eines angemessenen Verbrauchs übernommen werden müssten. Bei Strom wären das pro Monat, wie im Schreiben vom 03.03.2010 angegeben, 148 kWh wie die Bundesregierung in ihrer Drucksache aussagte. Die Unterkunftskosten, im Rahmend er Produkttheorie, wären dann angemessen, wenn die Miete, die Nebenkosten, die des Stroms und des Gas nicht diesen Betrag übersteigen. Erst dann könnte von einem unangemessenen Verbrauch ausgegangen werden.</p>
<p>(das sind meine Argumente die inzwischen dem SG vorliegen &#8211; nun erwarte ich das Urteil in Kürze (Klage eingereicht am 01.10.2009) Mit folgender Argumentation:</p>
<p>Nachdem vom Sozialgericht O. am 17.04.2009 meine Klage auf Übernahme der Stromkosten, die den im Regelsatz enthaltenen Betrag übersteigen, abgewiesen wurde, stellte ich nach Erhalt meiner Jahresabrechnung mit Schreiben vom 14.05.2009 einen Antrag auf Übernahme der Stromkosten für den Betrieb der Gastherme für die Zeit vom 01.03.2005 bis zum 30.04.2009 in Höhe von 329,15 €. </p>
<p>Dieser Rechtsanspruch auf die Zahlung der Stromkosten für den Betrieb der Heizung war mir schon vorher bekannt, ich hatte wegen der laufenden Klage darauf verzichtet einen derartigen Antrag zu stellen. </p>
<p>Mit Schreiben vom 28.05.2009 teilte mir Herr G. mit, dass die von mir beantragte Leistung mit der Regelleistung abgegolten sei. Eine klare Fehlentscheidung, ohne das Er die rechtliche Lage überprüft haben kann, denn dann hätte dem Antrag entsprochen werden müssen. </p>
<p>Da ich die Ablehnung meines Antrages mit einer rechtlich falschen Begründung als fehlerhafte Bera-tungs- und Auskunftsverpflichtung nach SGB I §§ 14 und 15 angesehen habe, schrieb ich eine Beschwerde an die Bundesanstalt für Arbeit. Gleichzeitig legte ich am 02.06.2009 Widerspruch gehen die Ablehnung ein. Hier führte ich das Urteil S 45 AS 2039/06 des SG Hannover vom 27.07.2007 an. Dieses Urteil, das mir bekannt war, und der Arge bekannt sein müsste, hatte mich zum Antrag auf die Übernahme der Stromkosten für den Betrieb der Therme bewegt.</p>
<p>Mit Schreiben vom 08.06.2009 teilte mir die Bundesagentur für Arbeit mit, dass sie meine Beschwerde an die Arge D. weitergeleitet haben. Mit Schreiben der Arge D. vom 19.06.2009 wurde meine Beschwerde zurückgewiesen, da kein erkennbares dienstliches Fehlverhalten vorläge. </p>
<p>In meinem Antwortschreiben vom 21.06.2009 teilte ich der Arge meine Verwunderung über diese Beurteilung mit. Ich stellte die Frage, ob die Arge D. nicht in der Lage oder Willens sei, die Verpflichtung aus dem SGB I §§ 14 und 15 zu erfüllen.</p>
<p>Mit Schreiben vom 17.08.2009 wurde mir, auf meinen Widerspruch vom 02.06.2009 hin, die Übernahme der Stromkosten zugesagt. Ich wurde aufgefordert Durchschnittsverbrauchswerte vorzulegen. </p>
<p>In meiner Antwort vom 27.08.2009 habe ich erklärt, dass keine Durchschnittswerte, sondern, nach SGB II § 22, die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind, zu übernehmen seien.  Ich sei der Ansicht, meine Berechnung belege meine tatsächlichen Aufwendungen.</p>
<p>Mit Schreiben vom 06.09.2009 habe ich an mein Schreiben vom 21.06.2009 erinnert, da ich noch keine Antwort erhalten hatte, ob mein Einwand nun eine andere Sichtweise meiner Beschwerde bewirkt habe. </p>
<p>Mit Schreiben vom 09.09.2009 wurde von der Arge 224,82 € als Erstattung für den von mir beantragten Zeitraum bewilligt und überwiesen. Ich wurde aufgefordert meinen Widerspruch zurückzunehmen.</p>
<p>Mit Schreiben vom 14.09.2009 habe ich meine Forderung aus meinem Widerspruch vom 02.06.2009 aufrecht erhalten, da nur ein Teilbetrag erstattet wurde und auch nicht für die Zukunft, wie in anderen Fällen bereits geurteilt, eine Pauschale für die Stromkosten der Therme angeboten worden war. Mir ist bekannt, dass als Pauschale schon ein Betrag von 5,- € pro Monat festgelegt worden ist und die mir erstattete Summe in Höhe von 224,82 € für nun 54 Monate noch nicht einmal den Betrag von 270,- € entspricht, der bei einer Pauschalierung zu erstatten sei.</p>
<p>Mit Schreiben vom 15.09.2009 kam eine Antwort von Herrn J. auf meine Nachfrage in Bezug auf meine Beschwerde. Er hatte zwar vollstes Verständnis für meiner Kritik, wies sie aber erneut zurück und erklärte, es sei zwar bedauerlich das ein rechtlicher Sachverhalt nicht vollkommen richtig bewertet worden sei, es läge aber kein dienstliches Fehlverhalten vor. Dagegen halte ich noch immer die Bearbeitung als Verstoß gegen SGB I §§ 14 und 15. Denn es wurde eine berechtigte Forderungen nicht anerkannt. Nicht jeder Antragsteller legt gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch ein. Diesen Menschen wird somit eine Leistung vorenthalten. Und viele wissen nicht, dass sie einen derartigen Anspruch haben, weil sie nicht in dieser Hinsicht informiert und beraten werden. </p>
<p>Mit Schreiben vom 24.09.2009 wird mit dem Widerspruchsbescheid W NUMMER/09 der Arge mein Wider-spruch nach Erlass des Änderungsbescheides vom 09.09.2009 als unbegründet zurückgewiesen.</p>
<p>Dagegen erhebe ich Klage!</p>
<p>(leider ohne Anwalt, dem der Arbeitsaufwand zu hoch ist. Ein Anwalt, der von einem gewissen Forum empfohlen wird!)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lazarus09</title>
		<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014#comment-22420</link>
		<dc:creator><![CDATA[Lazarus09]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Feb 2011 22:01:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://feynsinn.org/?p=7014#comment-22420</guid>
		<description><![CDATA[-&gt;GaaraSama 
Nicht neu das Thema  wurde schon von Hoimar von Ditfurth &amp; Volker Arzt in Querschnitte 70 &amp; 80 Jahre behandelt 

Dimensionen des Lebens I &amp; II, auch als Buch interessant

;-)]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>-&gt;GaaraSama<br />
Nicht neu das Thema  wurde schon von Hoimar von Ditfurth &amp; Volker Arzt in Querschnitte 70 &amp; 80 Jahre behandelt </p>
<p>Dimensionen des Lebens I &amp; II, auch als Buch interessant</p>
<p>;-)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: GaaraSama</title>
		<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014#comment-22419</link>
		<dc:creator><![CDATA[GaaraSama]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Feb 2011 21:44:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://feynsinn.org/?p=7014#comment-22419</guid>
		<description><![CDATA[@Benjamin
Ich glaube auch nicht wirklich, dass es an der Intelligenz der Bevölkerung liegt, denn Wissen ist ja nur ein &quot;Teil&quot; davon. Sie kann die Intelligenz fördern, da sich natürlich mehr neurale Verknüpfungen bilden.

Habe vor ein paar Monaten ne interessante Folge von &quot;Geist &amp; Gehirn&quot; gesehen, wo Spitzer erklärt hat, dass der Grossteil der Menschheit nach aktuellen Erkenntnissen ähnliche physiologische Voraussetzungen für die Entwicklung des Gehirns hat. Natürlich gibt es auch die berühmte Ausnahme von der Regel und zwar in beide Richtungen.

P.S. Kann die Folge jedem empfehlen. Da wird erklärt wieso z.B. in Südkora bei PISA Mathe-Tests Jungs wie Mäddels fast gleich gut abschneiden und warum in vielen europ. Ländern die Mäddels schlechter sind und das hat wenig mit Intelligenz zu tun.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Benjamin<br />
Ich glaube auch nicht wirklich, dass es an der Intelligenz der Bevölkerung liegt, denn Wissen ist ja nur ein &#8220;Teil&#8221; davon. Sie kann die Intelligenz fördern, da sich natürlich mehr neurale Verknüpfungen bilden.</p>
<p>Habe vor ein paar Monaten ne interessante Folge von &#8220;Geist &amp; Gehirn&#8221; gesehen, wo Spitzer erklärt hat, dass der Grossteil der Menschheit nach aktuellen Erkenntnissen ähnliche physiologische Voraussetzungen für die Entwicklung des Gehirns hat. Natürlich gibt es auch die berühmte Ausnahme von der Regel und zwar in beide Richtungen.</p>
<p>P.S. Kann die Folge jedem empfehlen. Da wird erklärt wieso z.B. in Südkora bei PISA Mathe-Tests Jungs wie Mäddels fast gleich gut abschneiden und warum in vielen europ. Ländern die Mäddels schlechter sind und das hat wenig mit Intelligenz zu tun.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas Kreuz</title>
		<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014#comment-22417</link>
		<dc:creator><![CDATA[Andreas Kreuz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Feb 2011 20:56:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://feynsinn.org/?p=7014#comment-22417</guid>
		<description><![CDATA[Dazwischen kommt erst noch einmal eine augedehnte Eiszeit... ;-)]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dazwischen kommt erst noch einmal eine augedehnte Eiszeit&#8230; ;-)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Benjamin</title>
		<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014#comment-22416</link>
		<dc:creator><![CDATA[Benjamin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Feb 2011 20:51:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://feynsinn.org/?p=7014#comment-22416</guid>
		<description><![CDATA[Ernsthaft: Das Problem ist der desinformierte Bürger. 

Deswegen bräuchte es eine Art &quot;Wikipedia&quot; in Blogform für all die Meldungen die so untergehen im Blätterwald und in RTL3... 

Sowas wie PI nur halt ohne Redaktion der Titanic* und von mir aus geistig noch weiter runtergetaktet... 
Glaubt mir (ihr Schlauberger!), der Durchschnittsmichel hat von dem Dreck wirklich 0 (null!) Ahnung. 

Die mögen zwar in der Lage sein ein Formular auszufüllen und machen ihre Arbeit passable, aber wenn es um politische Allgemeinbildung geht... 
Gut nacht! 

Das meine ich nicht überheblich, denn Politik ist (in den Medien zumindest) langweilig und wer Ahnung hat, wird depressiv und müde. 

Warum raufen sich die Blogger nicht mal zusammen? 

So eine Art Anti-BILD-Zeitungs-Blog-Pedia-Dinges^^ 
...von mir aus auch mit Titten oder Schweinkram wenn es dem Zweck dient :P 

Jaja ich weiß, harte Arbeit und so, aber vor einiger Zeit habe ich versucht auf Omegle ein Amimädchen davon zu überzeugen, dass eine Krankenversicherung NICHT in den Sozialismus führt etc. 
Nur so eine Idee :) 

*meine Theorie^^so blöd kann kein Mensch sein]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ernsthaft: Das Problem ist der desinformierte Bürger. </p>
<p>Deswegen bräuchte es eine Art &#8220;Wikipedia&#8221; in Blogform für all die Meldungen die so untergehen im Blätterwald und in RTL3&#8230; </p>
<p>Sowas wie PI nur halt ohne Redaktion der Titanic* und von mir aus geistig noch weiter runtergetaktet&#8230;<br />
Glaubt mir (ihr Schlauberger!), der Durchschnittsmichel hat von dem Dreck wirklich 0 (null!) Ahnung. </p>
<p>Die mögen zwar in der Lage sein ein Formular auszufüllen und machen ihre Arbeit passable, aber wenn es um politische Allgemeinbildung geht&#8230;<br />
Gut nacht! </p>
<p>Das meine ich nicht überheblich, denn Politik ist (in den Medien zumindest) langweilig und wer Ahnung hat, wird depressiv und müde. </p>
<p>Warum raufen sich die Blogger nicht mal zusammen? </p>
<p>So eine Art Anti-BILD-Zeitungs-Blog-Pedia-Dinges^^<br />
&#8230;von mir aus auch mit Titten oder Schweinkram wenn es dem Zweck dient :P </p>
<p>Jaja ich weiß, harte Arbeit und so, aber vor einiger Zeit habe ich versucht auf Omegle ein Amimädchen davon zu überzeugen, dass eine Krankenversicherung NICHT in den Sozialismus führt etc.<br />
Nur so eine Idee :) </p>
<p>*meine Theorie^^so blöd kann kein Mensch sein</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Benjamin</title>
		<link>https://archiv.feynsinn.org/?p=7014#comment-22415</link>
		<dc:creator><![CDATA[Benjamin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Feb 2011 20:41:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://feynsinn.org/?p=7014#comment-22415</guid>
		<description><![CDATA[Wieso kommen hier eigentlich immer welche mit der Straße auf die alle gehen sollen? 

Das haben unsere Eliten gefickt eingeschädelt; einfach die Opposition kaufen statt totknüppeln und einfach seichten Schmonz und ein bissl Dideldadeldu mit dem Diedäh und schon gibt es keinen Grund mehr auf die &quot;Straße zu gehn&quot;, weil ja alles von Bild, Bams und Glotz... äh vom Stimmvie... ähm vom Bürger klar beauftragt wurde; sprich von den 30 % der 50 % die in die Wahlkabine schreiten. 

Den Rest &quot;regelt&quot; Fraktionszwang und &quot;unsichtbare Hand&quot; ;) 

Was habt ihr nur?? 

Läuft doch alles. 

Volle Kraft voraus!]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wieso kommen hier eigentlich immer welche mit der Straße auf die alle gehen sollen? </p>
<p>Das haben unsere Eliten gefickt eingeschädelt; einfach die Opposition kaufen statt totknüppeln und einfach seichten Schmonz und ein bissl Dideldadeldu mit dem Diedäh und schon gibt es keinen Grund mehr auf die &#8220;Straße zu gehn&#8221;, weil ja alles von Bild, Bams und Glotz&#8230; äh vom Stimmvie&#8230; ähm vom Bürger klar beauftragt wurde; sprich von den 30 % der 50 % die in die Wahlkabine schreiten. </p>
<p>Den Rest &#8220;regelt&#8221; Fraktionszwang und &#8220;unsichtbare Hand&#8221; ;) </p>
<p>Was habt ihr nur?? </p>
<p>Läuft doch alles. </p>
<p>Volle Kraft voraus!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
