Die Neuregelung der Unterhaltsansprüche kommentiert Martin Klingst in der ZEIT. Ihm fällt auf, daß die Bevorzugung der Ehe nicht mehr zeitgemäß ist, die “Familienpolitiker von CDU und CSU ” die Ehe nicht retten können und deren Politik mit der sozialen Wirklichkeit nicht mehr viel zu tun hat.
Das ist richtig, aber wenn man sich schon vorsichtig der Frage nähert, was denn am besten nach einer Trennung mit dem Kindesunterhalt geschieht, warum sie dann nicht auch beantworten? Wird Unterhalt nämlich in ausreichender Höhe gezahlt, sind wir bei einer akademischen Diskussion. Wird er aber nicht gezahlt, sind wir mitten in der realen Realität, und die treibt einem den Schaum vor den Mund. Wenn Vati nicht zahlt (oder Mutti, Frauen können das auch), was passiert dann? Den Unterhaltsflüchtlingen wenig. Entweder sie können wirklich nicht zahlen, dann sind sie eben aus der Verantwortung raus. Oder sie wollen nicht. Dann können sie zum Beispiel schwarz arbeiten. Am besten können das übrigens Selbständige. Die können auch ihre Einnahmen über die Konten der Lebensgefährtin laufen lassen, das läßt sich kaum nachweisen. So weit, so schlecht. Was die Nichtzahler anbetrifft, diese zuallermeist gewissenlosen Verbrecher am Kindeswohl, hilft alle Aufregung wenig.
Wichtig aber ist die Situation der Hinterbliebenen. Was bleibt ihnen? Zunächst einmal Der Unterhaltsvorschuß. Diese Einrichtung ist, oberflächlich betrachtet, gut und notwendig, aber sie ist letztendlich ein schlechter Witz. Denn der UV wird nur höchstens sechs Jahre lang gezahlt und höchstens bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes. Und dann? Dann gibt es alles gratis? Nein, dann ist Schmalhans am Zuge. Hinzu kommt, daß selbst das Kindergeld aufs ALG II angerechnet wird. Das reicht zum Leben nicht aus, wenn man sich einen Luxus wie Schulbücher leistet oder pubertierende Freßmaschinen durchfüttern muß.
Nun gibt es auch noch Eltern, die arbeiten. Wie sieht’s bei denen aus? Die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende wird gerade eingedampft, das Gehampel mit den Freibeträgen hilft vielen nicht, und ich frage mich: Wieso wird eigentlich kein Unterschied gemacht, ob Kindesunterhalt gezahlt wird oder nicht? Warum wird der Lohn einer Alleinerziehenden, deren Ex keinen Unterhalt zahlt, voll besteuert? Und was ist mit den Rentenansprüchen? Die Betroffenen müssen von ihrem Geld allein ihr(e) Kind(er) versorgen, da fehlen natürlich einige Kohlen für eine private Altersbersorgung, die ja eigentlich nötig wären, zumal solche Eltern meist jahrelang nicht Vollzeit arbeiten können. Für diese Menschen gibt es hierzulande – nichts!
Nach meiner Empfindung, die geprägt ist durch ein hemmungsloses Anspruchsdenken und Vollkaskomentalität, handelt es sich hierbei um eine Gerechtigkeitslücke. Ich neige nicht zu rüden Flüchen in meinen Blogtexten, aber das muß einmal raus: Wie Alleinerziehende in dieser reichen Gesellschaft im Regen stehen gelassen werden, das ist eine bodenlose Sauerei.