Wer sich in Berlin einbürgern lassen will, wird aufgefordert, folgendes zu erklären: Ich erteile ferner ausdrücklich meine Einwilligung zur Verarbeitung [von] personenbezogenen Daten besonderer Kategorien, hier zur rassischen und ethnischen Herkunft. Das hat gute Gründe, denn “nach Aussage [eines] Mitarbeiters könnten hier beispielsweise Bezeichnungen wie ‘Kosovo-Albaner’, ‘Roma’ oder auch ‘Jude’ eingetragen werden, wobei diese lediglich dem besseren Verständnis der persönlichen Umstände des Antragstellers dienten, ‘etwa bei Flüchtlingsschicksalen’ “, so weit SPIEGEL Online. Sicher, der Neger kann auch “Neger” eintragen, dann weiß man, daß er aus dem Elend kommt. Oder er kann deutlich machen, daß er ein schwuler Schwarzer jüdischen Glaubens mit Schwerbehinderung ist, dann wird er sicher Verständnis dafür haben, daß der nächste Witz auf seine Kosten geht. Steht der Einbürgerung ja nicht im Wege. Im Zeitalter der Auschwitzwitze werden nur Gutmenschen daran Anstoß nehmen. Ich erinnere mich übrigens daran, selbst im Jahr 1990 einmal ein Vertragsverhältnis eingegangen zu sein, bei dessen Zustandekommen ich angeben mußte, ob ich aus der Sowjetisch Besetzten Zone geflohen sei. Habe ich deswegen aufbegehrt? Man soll doch die Synagoge im Dorf lassen und das ganz modern sehen: Die jüdische Rasse etwa ist als Flüchtlingsschicksal doch durchaus unverfänglich, und die Zustimmung zur Datenspeicherung gute Bürgerpflicht. Wer das nicht einsieht, kann ja anders fliehen – zum Beispiel in die Gegenrichtung.