Sie scheinen undaufhaltsam, die Verbrecher, die jährlich Schäden in Millionenhöhe anrichten und zentausende Arbeitsplätze vernichten: Urheberschutz-Terroristen. Zwar ist es löblich, wenn ein Hamburger (sic!) Jurist Hoffnung macht mit den Worten: “Wir können alle erwischen”, aber das kann nur gelingen, wenn man mit der angemessenen Härte vorgeht. So ist etwa die Rasterfahnung auch dann oft erfolgreich, wenn sie illegal ist. Das sollte doch ermutigen! Die Fahnder ihrerseits stoßen auf vollstes Verständnis in der Bevölkerung, wenn sie es mit den Vorschriften nicht so genau nehmen – schließlich hält sich der Gegner auch nicht daran.
Daß allerdings nur Leute ernsthaft verfolgt werden, die mehr als 500 Titel per Download gestohlen haben, ist nicht hinzunehmen. Jeder Download ist ein Verbrechen und muß geahndet werden. Auch daß in einem Fall die Schadenersatzsumme von 40 Millionen Euro auf zehntausend gesenkt wurde, zeigt nur, wie verweichlicht dieser Staat ist.
Die einzige Hoffnung, die wir sehen, ist ein zentrales Schnellgericht für Downloadverbrecher mit angeschlossenem Straflager. Wie man hört, wollen Hamburgs Juristen eine demgemäße Petition einbringen.